Haus- und Schulordnung

Die Haus- und Schulordnung ist eine gemeinsam beschlossene Regelung, an die sich alle – Schülerinnen und Schüler, Kolleginnen und Kollegen und Eltern – halten müssen.
  • Wir sind freundlich, hilfsbereit und rücksichtsvoll gegenüber allen Kindern und Erwachsenen.
  • Wir vermeiden Streit und verletzen niemanden   mit Worten, Gesten oder Taten. Sollte es doch Konflikte geben, lösen wir sie mit Worten.
  • Der Gebrauch von Schimpfwörtern und  beleidigenden Ausdrücken ist verboten.
  • Bei Problemen, die wir nicht selber lösen können, suchen wir uns Hilfe.
  • Wir nehmen fremde Sachen nur, wenn wir vorher gefragt haben. Dann gehen wir sorgsam damit um und geben sie zurück. Geht trotzdem etwas kaputt oder verloren, entschuldigen wir uns und ersetzen es.
  • Wir achten auf Pünktlichkeit.
  • Wir bleiben während der Schulzeit auf dem Schulgelände.
  • Wir klettern nur bis zur Markierung auf die gekennzeichneten Kletterbäume.
  • Wir halten Ordnung und Sauberkeit. Wir werfen unseren Müll in den Mülleimer und hinterlassen die Toiletten sauber.
  • Mit Spielen und Arbeitsmaterialien gehen wir sorgsam um und verlassen unseren Arbeitsplatz sauber und aufgeräumt.
  • Das Werfen von Stöcken, Steinen, Sand, Schneebällen und anderen Gegenständen  ist wegen der Verletzungsgefahr  verboten.
  • Schülerinnen und Schülern ist das Nutzen von Handys auf dem Schulgelände während des Schultages nicht gestattet.
  • Ausnahmen von dieser Regelung, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, sind durch die Klassenleitung möglich. Ausnahmen werden, um Missverständnisse zu vermeiden, dem Kollegium und der Schulleitung in geeigneter Weise zur Kenntnis gegeben.
  • Es werden keine „präventiven“ Kontrollen, ob ein Handy mitgenommen wird, durchgeführt.
  • Stört ein Handy den Schulbetrieb in Unterricht und Pause durch Klingeln, auffallendes Vibrieren, Aufnehmen/Zeigen von Videos, Herausholen im Unterricht, etc.., wird es durch Vertreter der Schule (pädagogisches und nichtpädagogisches Personal) bei der Schulleitung hinterlegt. Dort kann es durch die Erziehungsberechtigten, verbunden mit einem Gespräch, abgeholt werden.
  • Die Mitnahme von Hunden auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt.
  • Das Fahren mit Roller, Skateboard und Fahrrad ist wegen der Unfallgefahr während der offenen Ganztagsschule (GBS) nicht gestattet.