Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium einer jeden Hamburger Schule. Sie fördert laut § 52 des Schulgesetzes die Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräften und den sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule.

Die Schulkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und beschließt z.B. über den Antrag auf Durchführung eines Schulversuchs, auf Führung als Ganztagsschule oder auf Einrichtung von Betreuungsangeboten und auf Einrichtung einer Vorschulklasse.

Sie entscheidet über die Hausordnung, Grundsätze von Arbeitsgemeinschaften, Neigungsgruppen und Wahlangebote, Grundsätze für die Mitwirkung von Eltern im Unterricht und bei sonstigen Veranstaltungen, Grundsätze für die Planung von Projektwochen und weiteren schulischen Veranstaltungen, Grundsätze für Angelegenheiten der Schülerbetreuung, Grundsätze für die Verwendung der Personal- und Sachmittel und verschiedene andere Dinge.

Die Schulleitung führt den Vorsitz der Konferenz.

 

Soweit nicht über Personalangelegenheiten beraten wird, sind Sitzungen der Schulkonferenz schulöffentlich.

Die Termine der Schulkonferenz entnehmen Sie bitte unserem Kalender.